Unternehmer & Investoren
Unsere Dienstleistung ist darauf gerichtet Unternehmer, Geschäftsinhaber und Investoren aus aller Welt bei der Erreichung ihrer Einwanderungsziele umfassend zu beraten und zu begleiten. Ob Sie ein Unternehmen gründen wollen oder ein bereits bestehendes Unternehmen erwerben bzw. eine Investition tätigen entscheiden Sie.
Für Ihre Entscheidungsfindung klären wir Sie über mögliche Rechtsformen und Risiken auf. Wir begleiten Sie durch das gesamte Prozedere wie zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Eintrag im Handelsregister oder Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse.
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen:
- Aufenthaltserlaubnis für die Unternehmensführung in Deutschland nach § 21 Aufenthaltsgesetz.
- Goldene Visaprogramme aus verschiedenen EU-Ländern gewähren
ausländischen Investoren gegen eine Pauschalinvestition von nicht
weniger als 250.000 € in Immobilien oder in Wirtschaft und Handel ein
sofortiges Aufenthaltsvisum oder sogar direkt die Staatsbürgerschaft.
Ein “Golden Visa” Programm bietet folgende EU Länder:
- Bulgarien
- Deutschland
- Griechenland
- Irland
- Malta
- Österreich
- Portugal
- Spanien
Bei Goldene Visum für Deutschland Sie sind nicht verpflichtet, einen Mindestbetrag zu investieren. Es wird jedoch empfohlen, mindestens 360.000€ zu investieren. Mit einem Goldenen Visum können Sie eine zweite Staatsbürgerschaft erlangen oder zumindest eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für sich und Familienangehörige in einem anderen Land erwerben.
Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für Investoren, Unternehmen oder Freiberufler zu bekommen bedarf einer professionellen Begleitung. Beispielsweise werden von unterschiedlichen Stellen und je nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens unterschiedliche Businesspläne erwartet. Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, muss auch an dieser Stelle umfassend beraten werden. Beispielweise ist es auch möglich zum späteren Zeitpunkt die Rechtsform zu ändern.